Allgemeine Geschäftsbedingungen I
Gültig ab 01.12.2022
§1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen „Pferdeosteopathie Alexandra Jung“ und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611ff BGB und §612 Abs. 1 BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Zustandekommen eines Vertrags
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von Pferdeosteopathie Alexandra Jung bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an Pferdeosteopathie Alexandra Jung wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis des Behandlungsvertrages. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängt, übernimmt der Pferdetherapeut keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels.
Die Pferdeosteopathie Alexandra Jung behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Auftraggeber seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen ignoriert bzw. durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert wird, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose werden nur unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Gleiches gilt auch bei Beschwerden des Tieres, die Pferdeosteopathie Alexandra Jung aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 3 Entgelt und Zahlungsort
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen von Pferdeosteopathie Alexandra Jung richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in bar zu entrichten. Rechnungserstellung nur in Ausnahmefällen auf Anfrage. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt Pferdeosteopathie Alexandra Jung nach Beendigung einer Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung oder bar sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Auftraggeber jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann Pferdeosteopathie Alexandra Jung die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Auftraggeber kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Pferdeosteopathie Alexandra Jung kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.
§ 5 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 6 dieser Bedingungen verwiesen.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Pferdeosteopathie Alexandra Jung generell keine Haftung.
Pferdeosteopathie Alexandra Jung haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Pferdeosteopathie Alexandra Jung gemeldet werden.
Tierärzte, Schmiede, Dentalpraktiker, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Pferdeosteopathie Alexandra Jung zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden.
Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Auftraggeber entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet Pferdeosteopathie Alexandra Jung nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Auftraggeber nach § 5 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Pferdeosteopathie Alexandra Jung hierfür nicht.
Es wird kein Heilungserfolg garantiert.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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